Eine starke Show beginnt mit den richtigen Voraussetzungen.
Feuerwerk und Special Effects erfordern Vorbereitung. Die Anforderungen hängen von Produkt, Location, Land und Verwendungszweck ab. Deshalb besprechen wir diese Punkte bei jeder Anfrage.
01
Produkt & Anwender
Feuerwerk der Kategorien F1–F4, Bühnenpyrotechnik T1–T2 und sonstige Pyrotechnik P1–P2 unterliegen unterschiedlichen Bedingungen. Im europäischen Rahmen sind F4, T2 und P2 ausschließlich Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten. Nationale Anforderungen gelten weiterhin.
02
Lagerung & Berechtigungen
In Deutschland regelt § 17 SprengG die Genehmigung für Lagerstandorte. Diese kann Auflagen und Einschränkungen enthalten. Eine Lagergenehmigung ersetzt keine weiteren Berechtigungen, die für Handel oder Verwendung erforderlich sein können.
03
Location & Durchführung
Für eine Show oder einen Effekt können Anzeigen, Genehmigungen und die Zustimmung der Location erforderlich sein. Wir besprechen außerdem Sicherheitsabstände, Publikum, Wetterbedingungen und Absprachen mit dem Veranstalter.
04
Transport & Bestimmungsort
Der Transport von Feuerwerk unterliegt Gefahrgutvorschriften, darunter ADR, soweit anwendbar. Klassifizierung, Verpackung, Mengen und grenzüberschreitende Lieferung werden für jede Anfrage geprüft.
LET’S MAKE AN IMPACT
Was wird dein Moment?
Erzähl uns von deinem Event. Wir besprechen gerne Möglichkeiten, Umsetzung und Verfügbarkeit.